Wir veröffentlichen die Verordnung Nr. 65 über die Dienstleistung bei den Hofzügen aus dem Jahr 1932. Die Verordnung wurde von der Staatseisenbahn des Königreichs Jugoslawien erlassen.
Aus dem Inhalt:
Neben den allgemeinen Vorschriften enthält die Verordnung auch das Verfahren zur Auswahl der Fahrzeuge, die Zusammensetzung des Zuges, Begleitpersonen und Aufklärungseinheiten sowie deren Pflichten, die Durchführung und den Verkehr des Hofzuges und der Aufklärungseinheiten sowie die Aufgaben des Bauabteilungs und des Maschinenpersonals. Zusätzlich zu dieser Verordnung fügen wir auch die Anweisung zur Absicherung der Hofbahnwagen bei, die von der Generaldirektion der Staatsbahnen unter der Nummer Pov. Br. 600/24 von 1924 erlassen wurde. In dieser Anweisung wird die unmittelbare Sicherung durch die Hofgarde beschrieben, die von Soldaten der Königswache und der Gendarmerie in den Orten, durch die der Hofzug fährt, eingesetzt wird.