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Amtliche Vorschrift Nr. 51. für die Wartung und den Umgang mit Telefonapparaten

 Bosnisch-herzegowinische Bahnlinien legen vor: Amtliche Vorschrift Nr. 52. im folgenden Text, Auszug aus der amtlichen Vorschrift Nr. 51. für die Wachpersonal der bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen. Der Auszug enthält: Beschreibung, ‚Wartung‚ und das Vorgehen bei Telefonapparaten. Genehmigt durch die Landesregierung für Bosnien und Herzegowina durch Verfügung Nr. 141.010/IV vom 25. November 1900. Die Vorschrift wurde 1901 in der Landesdruckerei in Sarajewo gedruckt.

Originaltitel auf Deutsch – Bosnisch-Herzegowinische Staatsbahnen: Dienst-Vorschrift Nr. 52. Auszug aus der Dienst-Vorschrift Nr. 51. für das Wärterpersonal der bosnisch-herzegowinischen. Der Auszug enthält: Beschreibung, Bewahrung und Behandlung des Telefonapparates. Der Vorschrift ist auf Deutsch und ‚landesüblichem‘ Sprach formuliert.

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