
Bosnisch-herzegowinische Bahnlinien legen vor: Amtliche Vorschrift Nr. 52. im folgenden Text, Auszug aus der amtlichen Vorschrift Nr. 51. für die Wachpersonal der bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen. Der Auszug enthält: Beschreibung, ‚Wartung‚ und das Vorgehen bei Telefonapparaten. Genehmigt durch die Landesregierung für Bosnien und Herzegowina durch Verfügung Nr. 141.010/IV vom 25. November 1900. Die Vorschrift wurde 1901 in der Landesdruckerei in Sarajewo gedruckt.
Originaltitel auf Deutsch – Bosnisch-Herzegowinische Staatsbahnen: Dienst-Vorschrift Nr. 52. Auszug aus der Dienst-Vorschrift Nr. 51. für das Wärterpersonal der bosnisch-herzegowinischen. Der Auszug enthält: Beschreibung, Bewahrung und Behandlung des Telefonapparates. Der Vorschrift ist auf Deutsch und ‚landesüblichem‘ Sprach formuliert.
Alle Bilder auf dieser Seite sind Eigentum der Website zeitplow.ba und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder veröffentlicht noch erneut verwendet werden.