Wir veröffentlichen den Auszug aus der Straßenverkehrsordnung (Nr. 62) der Jugoslawischen Staatsbahn, GUŽ Nr. 3443/45, herausgegeben von der Verkehrsabteilung der Hauptverwaltung der Eisenbahnen in Belgrad im Jahr 1945, gedruckt in der Druckerei der Staatseisenbahnen in Subotica.
Auszug enthält die grundlegenden Bestimmungen, die die Beamten des Exekutivdienstes kennen müssen, um den Verkehrsdienst ordnungsgemäß und sicher auszuführen. Aufgrund der Umstände, dass in bestimmten Gebieten die Eisenbahn gemäß dem Verkehrsreglement von 1932 von Bedeutung ist, während in anderen das Regelwerk von 1940 Anwendung findet, wurden in diesen „Auszug“ jene Bestimmungen aufgenommen, die in beiden Regelwerken gleich sind. Falls sich die Bestimmungen der genannten Regeldungen unterscheiden, wurden jene Bestimmungen aufgenommen, die fortschrittlicher sind und für die Dienstausführung nützlicher sind.
Die Eisenbahnverwaltung Sarajevo gibt ihren Mitarbeitern die erforderlichen Anweisungen bezüglich der Durchführung des Verkehrsdienstes auf den Zahnstangen (Bradina – Konjic und Lašva – Donji Vakuf). Alle engen Strecken sind Nebenstrecken, und die entsprechenden Bestimmungen für Nebenstrecken im Text sind besonders hervorgehoben.
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