
Die Bosnisch-Herzegowinischen Staatsbahnen präsentieren: „Verordnung Nr. 25 über den Dienst im Zusammenhang mit der Verwaltung von Materialien und Inventar mit Wirksamkeit ab dem 1. Januar 1905.“ Diese Verordnung wurde durch Dekret des Kaiserlich-Königlichen Gemeinsamen Ministeriums (Geschäfte in Bosnien und Herzegowina) vom 8. Oktober 1904 genehmigt, Nummer 9803/B.N.
Die Vorschrift wurde auf Deutsch gedruckt. Originaltitel: „Dienst-Vorschrift Nr. 25 zur Handhabung der Materialien und Inventargegenstände, 1905“.
Aus dem Inhalt: 1. Begriff von Material und Lagerbeständen; 2. Verwaltung von Materialien; 3. Einkäufe und Bestellungen; 4. Manipulationen (Bewertung, Lieferung, Versand, Steuern usw.); 5. Vorschriften über die Lagerung (Baumaterial, Gleise, Schwellen, Kohle usw.); 6. Buchführung – Rechnungswesen; 7. Lagerorte; 8. Kesselhaus; 9. Stationen für die Lieferung von Kohle und Brennholz; 10. Telegrafeninspektor; 11. Betriebsmaterial; 12. Geschäftsbestand und 13. Sonderbestimmungen.
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