
Die Bosnisch-herzegowinischen Staatseisenbahnen erlassen die „Verordnung Nr. 51 über die Dienstordnung bezüglich der Regelungen für administrative und manipulative Telegraf-, Telefon- und elektrische Signale sowie Blockdienste“, die ab dem 1. Mai 1907 gilt. Diese Verordnung wurde von der Landeregierung Bosnien-Herzegowinas durch Verordnung Nr. 993/IV am 23. Juli 1903 genehmigt.
Das Heft ist in deutscher Sprache gedruckt. Origineller Titel: „Dienst-Vorschrift Nr. 51 betreffend die Bestimmungen für den administrativen und manipulativen Telegraphen, Telephon – sowie elektrischen Signal – und Blockierungsdienst“.
Aus dem Inhalt: 1. Telegrafendienst; 2. Telegrafen- und Telefonleitungen; 3. Telefonischer Dienst (Telefon für Eisenbahnoperationen); 4. Dienst für elektrische Signalgebung und Blockierung (elektrische Klingeln); 5. Feste Signale (Genehmigung, Führung, Steuerung); 6. Elektrischer Block und Zentralgerät; 7. Batteriebetrieb; 8. Vorschriften für den Dienst der Telegrafenmeister (Arbeitsverhältnis, Pflichten); 9. Schaltpläne.
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