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Dienstvorschrift Nr. 33 über die Unfallversicherung für die Angestellten der k. u. k. bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen

Bosnisch-herzegowinische Staatsbahnen erlassen: „Verordnung Nr. 33 über den Dienst im Zusammenhang mit der Unfallversicherung für die Beschäftigten der bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen“. Die Verordnung wurde durch die Verordnung der Landesregierung Bosnien und Herzegowinas Nr. 296/IV. Ex 1897 vom 12. Januar 1898 genehmigt.

Das Heft wurde in deutscher Sprache vor dem Verlagshaus der Bosnisch-Herzegowinaer Staatseisenbahnen in Sarajevo gedruckt. Der Originaltitel lautet: „Dienst-Vorschrift Nr. 33 über die Unfallversicherung der Bediensteten der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen“.

Aus den Inhalten: 1. Versicherungsvertrag (Verzeichnis der Regierungsbeamten, Hilfskräfte, jüngeren Regierungsbeamten und Tagespraktikanten); 2. Versicherungsvertrag (Formulare); Tabelle der Prämien, die an die Erste Österreichische Gesellschaft für Allgemeine Unfallversicherung in Wien gezahlt werden, für den Versicherungsschutz der Mitarbeiter gegen Unfälle sowie den versicherten Betrag; 3. Richtlinie Nr. 3 von 1898 über die Versicherung für die Beschäftigten der bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen Nr. 35; 4. Formulare für Briefe an Sanatorien im Falle vorübergehender Arbeitsunfähigkeit Nr. 48 und 5. Tabelle zur Berechnung der Prämie für die obligatorische Unfallversicherung Nr. 49. [End TRANSLATED SECTION]

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