Dienstvorschrift Nr. 33 über die Unfallversicherung für die Angestellten der k. u. k. bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen
Bosnisch-herzegowinische Staatsbahnen erlassen: „Verordnung Nr. 33 über den Dienst im Zusammenhang mit der Unfallversicherung für die Beschäftigten der bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen“. Die Verordnung wurde durch die Verordnung der Landesregierung Bosnien und Herzegowinas Nr. 296/IV. Ex 1897 vom 12. Januar 1898 genehmigt.… Weiterlesen »Dienstvorschrift Nr. 33 über die Unfallversicherung für die Angestellten der k. u. k. bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen