Zum Inhalt springen

Vorschriften

Amtliche Vorschrift Nr. 51. für die Wartung und den Umgang mit Telefonapparaten

 Bosnisch-herzegowinische Bahnlinien legen vor: Amtliche Vorschrift Nr. 52. im folgenden Text, Auszug aus der amtlichen Vorschrift Nr. 51. für die Wachpersonal der bosnisch-herzegowinischen Staatsbahnen. Der Auszug enthält: Beschreibung, ‚Wartung‚ und das Vorgehen bei Telefonapparaten. Genehmigt durch die Landesregierung für Bosnien… Weiterlesen »Amtliche Vorschrift Nr. 51. für die Wartung und den Umgang mit Telefonapparaten

error: Content is protected !!