
Die Bosnisch-Herzegowinischen Staatseisenbahnen legen die „Verordnung Nr. 50 für den Dienst im Bestellwesen“ vor, die von der Landeshauptstadt Bosnien und Herzegowina durch die Verordnung Nr. 88.586/IV vom 5. Juni 1901 und Nr. 170.636/IV vom 12. Oktober 1906 genehmigt wurde. Das Heft wurde auf Deutsch in Sarajewo gedruckt, 2. Auflage, im Jahr 1911.
Originaltitel; „Dienst-Vorschrift Nr. 50 für den Verkehrsdienst“, 2. Auflage, Sarajevo, 1911, Bosnisch-herzegowinische Landesbahnen
Inhalt: 1. Das Konzept des Transportdienstes, Eignung und allgemeine Pflichten des Eisenbahnpersonals; 2. Eisenbahn- und Bahnhofseinrichtungen; 3. Beleuchtung; 4. Vorbereitungen für den Zugverkehr (Überblick und Ausstattung der Waggons sowie ihre Ausstattung); 5. Manövrieren mit menschlicher Kraft, Zugtieren, Lokwechsel und Verhalten beim Verbinden und Trennen von Waggons; 6. Verkehrsorganisation; 7. Begleitdokumente für Züge; 8. Reisen und Fortbewegung der Züge; 9. Verspätungen der Züge; 10. Zugverkehr zu und von der Station; 11. Schienen- und Trolleybusfahren; 12. Schienenabschrankung und 13. Eisenbahnunfälle sowie andere außerordentliche Ereignisse.
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